Die Straftat Graffiti
Strafverfahren
Illegale Graffiti können von dem Eigentümer zur Anzeige gebracht werden. Die Sache wird dann von Polizei und Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung verfolgt.
- § 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder
- eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbild verändert,
- wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.
Diese „unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes“ liegt zum Beispiel grundsätzlich bei unberlaubten Graffiti-Bemalungen auf Hauswänden und Eisenbahnzügen vor.
Die Ahndung kann sehr unterschiedlich ausfallen und reicht von Freiheitsentzug (in schweren Fällen) über Geldstrafe bis zu Arbeits- und Beseitigungsauflagen.
Hat sich der Sprayer gegenüber dem Eigentümer verpflichtet, den Schaden wiedergutzumachen, kann das Verfahren allerdings auch eingestellt werden.