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In der Rubrik Aktuelles halten wir aktuelle Themen aus Münster bereit.
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Hinweise für die Fassadenreinigung und abbeizung, Graffitientfernung
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Bitte beachten Sie:
- Die Einleitung des Abwassers aus der Fassadenreinigung in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal ist dem Tiefbauamt per Antragsformular schriftlich anzuzeigen.
- Bei dem Einsatz von Hochdruck-/Strahlverfahren ist das Gerüst abzuplanen, damit das Reinigungs- und Abbeizmittel nicht zusammen mit dem Waschwasser verweht.
- Feststoffe, wie Farbabtrag, Putzreste und Strahlgut, dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Eine Feststoffabscheidung (z.B. durch Wassersauger mit Filtereinsatz) ist erforderlich.
- Abwasser darf nicht unmittelbar ins Erdreich, in ein Gewässer oder über Straßeneinläufe in die Regenwasserkanalisation gelangen.
- Auffangeinrichtungen sind so anzubringen, dass dauerhaft das unkontrollierte Versickern des Waschwassers verhindert wird, wobei die verwendete Auffangvorrichtung beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel sein muss.
- Abwasserbehandlungsanlagen sind von eingewiesenem und sachkundigem Personal zu bedienen. Abgesetzter Farbschlamm ist als Abfall zu entsorgen.
- Provisorische Abwasserbehandlung in Kanistern oder Fässern ist unzulässig.
- Bei Unfällen, bei denen Waschwasser mit Reinigungs- oder Abbeizchemikalien verschüttet wird, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen.
- Es dürfen keine Abbeizmittel verwendet werden, die aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylol, etc.) enthalten. Das Verwenden von Methylenchlorid ist nicht gestattet.
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| Formulare |
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| So erreichen Sie uns ... |
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Indirekteinleitungsgenehmigungen und technische Anforderungen:
Reinhard Biermann
Tiefbauaumt
Tel.: 0251 / 492 - 6973
Biermann@stadt-muenster.de
Jochen Mendel
Tiefbauamt
Tel.: 0251 / 492 - 6958
Mendel@stadt-muenster.de
Stadt Münster, Tiefbauaumt, Albersloher Weg 33, 48127 Münster
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