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Was steht eigentlich hinter den Begriffen ...?

Adhäsionsverfahren
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Strafverfahren
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Polizeireport
In der Rubrik Aktuelles halten wir aktuelle Themen aus Münster bereit.

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Die Jugendgerichtshilfe
Hintergründe zu einer Jugendbewegung

Mist gebaut - z. B. illegal gesprayt, das geht schnell in einem Alter, in dem das Spiel mit den eigenen Grenzen am meisten Spaß macht und die ersten Gedanken an die eigene Zukunft alle Möglichkeiten und viele Fragezeichen aufwerfen. Doch was für den einen ein super Tag ist, mit dem er in der Szene bekannt wird, ist für den Hausbesitzer nicht mehr akzeptabel und wird zur Anzeige gebracht.

Erwischt - das bedeutet Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und mit der Jugend(gerichts)hilfe beim Kommunalen Sozialdienst der Stadt Münster.

Ob illegal gesprayt, Stress mit den Eltern, mit der Schule, ob eine Anzeige wegen Diebstahl, Körperverletzung, ob Probleme mit Schulden oder mit Drogen, wir helfen jungen Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren in schwierigen Situationen. Auch beraten wir die Eltern oder Lehrer zu den anstehenden Fragen.

Unsere Gespräche sind vertraulich, auf Wunsch beraten wir auch anonym.

Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, beispielsweise gesprayt haben, ist die Jugend(gerichts)hilfe gefragt. Die Bezirkssozialarbeiter sind in der Regel die erste Anlaufstelle. Sind eine vertiefende Beratung und weitere begleitende Hilfen gewünscht und erforderlich, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schwerpunktsachgebietes Jugendgerichtshilfe bereit und bieten:

  • sozialpädagogische Gruppenarbeit mit gefährdeten und straffälligen Jugendlichen und jungen Heranwachsenden im Stadtteil
  • Projekte mit Sprayern
  • sozialpädagogische Wochenenden als Alternative zum Freizeitarrest
  • Konfliktschlichtung/Schadenswiedergutmachung zwischen Täter und Opfer (Täter-Opfer-Ausgleich)

Und damit es erst gar nicht so weit kommt, arbeiten wir auch vorbeugend: Wir informieren und beraten ältere Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Schulen und andere Einrichtungen in Fragen der präventiven Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe und zu wirtschaftlichen Fragen.

So erreichen Sie uns ...

Jugendgerichtshilfe der Stadt Münster
Bernhard Gleitz
Ludgeriplatz 4
Stadthaus 2
48127 Münster

0251 / 492-5618;

Homepage
E-Mail: Jugendgerichtshilfe@stadt-muenster.de

Die Ordnungspartnerschaft Graffiti
OPSGRespekt bedeutet auch, das Eigentum anderer zu achten!
Die Ordnungspartnerschaft Graffiti möchte Jugendliche über die weitreichenden Konsequenzen des illegalen Sprayens aufklären. Dabei stellt sie sich nicht gegen die Ausdrucksform des Sprayens - die Ordnungspartnerschaft versucht vielmehr, die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Geschädigten und der Jugendlichen gleichermaßen zu berücksichtigen.

Ein möglicher Lösungsweg liegt darin, illegales Graffiti in konstruktive Bahnen zu lenken. Weitere Informationen über die Ordnungspartnerschaft Graffiti ...

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