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In der Rubrik Aktuelles halten wir aktuelle Themen aus Münster bereit.
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Buchtipp: Graffiti - Problem oder Kultur
Angela Schmidt, Mitinitiatorin eines Projektes zur Schadensregulierung, und Michael Irion, PR-Berater, erzählen mitreißend und einfühlsam die Geschichte einer Dortmunder Graffiti-Crew. Erstmals kommen in diesem Buch alle Betroffenen zu Wort:
- Jugendliche Sprayer geben Auskunft über das Innenleben der Szene.
- Ratlose Eltern und Pädagogen schildern ihr Unvermögen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
- Juristen und Polizeibeamte berichten vom alltäglichen Umgang mit Graffiti-Straftätern.
- Resignierte Geschädigte geben ihrer Hoffnung auf Wiedergutmachung Ausdruck.
"Graffiti - Problem oder Kultur" stellt konkrete Handlungsmodelle zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung vor - sowohl für Eltern wie für Sozialarbeiter, Juristen, Polizeibeamte und die Geschädigten.
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Graffiti - Problem oder Kultur
Modelle zur Verständigung
Geschädigte - Sprayer - Behörden
ISBN: 3-89530-051-9
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Graffiti - Hintergründe einer Jugendbewegung
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Das Wort Graffiti leitet sich etymologisch vom altgriechischen Wort graphein ab. Im italienischen Sprachraum entwickelte sich aus s'graffiare (=kratzen, das Gekratzte) sgraffiti bzw. graffiti. Als Graffiti werden aufgebrachte oder gekratzte Namenskürzel, Bildfragmente und Bilder auf jeglichen Untergründen bezeichnet. Während Graffiti früher nur für in Wände geritzte Inschriften stand, verstehen wir es heute als Oberbegriff für Wandbilder und Schriftzüge, die mit Sprühdosen und Filzstift gemalt oder in Glas geritzt werden.
Einer der ersten "TAG´s" (Sprich: täg), wie die Graffiti-Sprayer ihren an die Wand bzw. als Unterschrift unter ihr "Werk" gesetzten Namen nennen, wurde von einem New Yorker Fahrradboten gemalt. Einem Artikel aus der New York Times zufolge zog dieser quer durch die Straßen von New York und hinterließ auf beinahe jeder Wand seinen Namen "TAKI" und seine Postleitzahl "183". Der Drang, in gleicher Form aus der Masse herauszustechen, ließ hunderte von Jugendlichen diesem Beispiel folgen.
In Deutschland wird der Graffiti-Boom u.a. auf die Ausstrahlung des Dokumentarfilmes "Wild Style" (1983) und die Veröffentlichung des Graffiti-Buches "Subway Art" im Jahre 1984 zurückgeführt. Seither prägen Graffiti auch die Gesichter der deutschen Städte.
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| Eine kommerziell vermarktetete Jugendbewegung |
Kriminologische Untersuchungen zeigen: Das normabweichende Verhalten von Jugendlichen steigt in einem Alter von 13 bis 14 Jahren sprunghaft an.
Daher ist es wohl kein Zufall, dass die Anhänger der illegalen Graffiti-Szene in der Regel zwischen 13 und 21 Jahren alt sind. American Graffiti ist die Bezeichnung für die zum Teil künstlerischen Schriftzüge und figürlichen Darstellungen, die die Sprayer vornehmlich dort platzieren, wo sie von vielen Menschen für eine möglichst lange Zeit gesehen werden. Auf der Suche nach Ruhm und Respekt dokumentieren die Jugendlichen auf diese Weise ihre Präsenz in einem Gebiet.
Das Interesse der Jugendlichen an Graffiti wird über verschiedene Medien, wie beispielsweise Hip Hop-Magazine, dem Internet und natürlich über die Graffiti in der Stadt geweckt. Kommerzielle Anbieter bedienen inzwischen die Zielgruppe der Jugendlichen. Vertreiber von Farbsprühdosen motivieren szenegerecht innerhalb von Werbekampagnen zum illegalen Sprayen. Internet-Shops bieten von der Spraydose bis zur Gesichtsmaske alle Utensilien an, um möglichst unerkannt illegale Graffiti zu sprühen. Das Überschreiten von rechtlichen Grenzen wird als "cool" vermarktet - über die straf- und zivilrechtlichen Folgen werden Jugendliche hier nicht informiert.
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| ... mit "Risiken & Nebenwirkungen"! |
Die Suche nach Grenzerfahrungen ist beim illegalen Graffiti ein verhaltenssteuernder Anreiz. Während die Befürworter des American Graffiti die Kunst und die Provokation als deren Bestandteil preisen, sprechen die Gegner der Jugendkultur von einem Verfall von Normen und Werten in unserer Gesellschaft. Letzteres wird dem kritischen Betrachter durch die häufig noch über Jahre sichtbaren Schriftzüge z. B. auf Hauswänden stets vor Augen gehalten.
Die Graffiti-Szene ist fast ausschließlich eine Jungen-Domäne; das Schlüpfen in eine neue Identität, die des Sprayers mit seinem neuen Namen, wird zum Experimentierfeld.
Wer gegen die Regeln der Szene verstößt, muss mit Sanktionen rechnen, die zu körperlichen Auseinandersetzungen führen können. Gewalt ist jedoch kein Wesensmerkmal der Szene.
Durch Mutproben wird Männlichkeit definiert, durch gemeinsame Geheimnisse über Sprayaktionen werden Geheimbünde geschlossen, die unter Jugendlichen das Gefühl von Zusammenhalt und Vertrauen erzeugen. Nicht selten zerbrechen die besten Freundschaften, wenn auf die Jugendlichen die zum Teil enormen Schadensersatzansprüche zukommen.
Wer fest in die Szene integriert ist, erklärt Graffiti zum "Way of Life", zum Lebensinhalt. Immer wieder berichten Jugendliche von einer Sucht nach dem Nervenkitzel beim illegalen Sprühen, die durch gruppendynamische Prozesse begleitet wird.
Jugendliche, die bei ihren vornehmlich nächtlichen Aktionen ertappt werden, setzen sich nicht nur einem Strafverfahren, sondern auch zivilrechtlicher Forderungen der Geschädigten aus. Dabei laufen sie Gefahr, auf dem Weg zum Erwachsenwerden durch Schadensersatzansprüche, die bis zu 30 Jahre eingeklagt werden können, in ein soziales Abseits gedrängt zu werden.
Ihre Zugehörigkeit zur illegalen Szene bedeutet in der Regel nicht, dass sie am Anfang einer lebenslangen kriminellen Laufbahn stehen. Meist beschränkt sich ihr Handeln auf das Malen von Graffiti, in einigen Fällen auch auf den Diebstahl von Sprühdosen. Der Schaden, den die einzelnen Jugendlichen anrichten, geht jedoch zum Teil in den Bereich von mehreren hunderttausend Euro.
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| Informationsdefizite ausgleichen |
| Ohne Zweifel wissen die Jugendlichen, dass das Besprühen von Hauswänden ohne Erlaubnis der Eigentümer verboten ist. In den Gesprächen mit den Sprayern zeigt sich jedoch immer wieder, dass gesetzliche Regelungen und insbesondere die zivilrechtlichen Folgen häufig nicht bekannt sind.
Auch Recherchen in den Internetseiten der Graffiti-Szene zeigen die Bemühungen, die rechtliche Situation darzustellen. Nicht selten finden Leser dort den Hinweis, dass man in einem Strafverfahren in jedem Fall die Aussage verweigern soll. Jugendliche, die sich an diesen Ratschlägen orientieren, werden keine Chance zur außergerichtlichen Schadensregulierung durch den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bekommen (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 JGG). Der TOA räumt für Jugendliche und Heranwachsende die Möglichkeit eines Absehens von der Strafverfolgung ein. Dabei muss der Täter die Tat gestehen und bemüht sein, mit dem Geschädigten - sein Einverständnis vorausgesetzt - einen Ausgleich zu erreichen.
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| Die Ordnungspartnerschaft Graffiti |
Respekt bedeutet auch, das Eigentum anderer zu achten!
Die Ordnungspartnerschaft Graffiti möchte Jugendliche über die weitreichenden Konsequenzen des illegalen Sprayens aufklären. Dabei stellt sie sich nicht gegen die Ausdrucksform des Sprayens - die Ordnungspartnerschaft versucht vielmehr, die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Geschädigten und der Jugendlichen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Ein möglicher Lösungsweg liegt darin, illegales Graffiti in konstruktive Bahnen zu lenken. Weitere Informationen über die Ordnungspartnerschaft Graffiti ...
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