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Was steht eigentlich hinter den Begriffen ...?

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(Infos des Tiefbauamtes)
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Tipps für Eltern
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Erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung. Benutzen Sie dazu die zum Download bereitstehenden Formulare.

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In der Rubrik Aktuelles finden Sie aktuelle Themen aus Münster.

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Netzwerk - Zuhause sicher
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Informationen für Geschädigte

Informationen für Geschädigte
Für viele Menschen sind illegale Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.

Was können Sie nun am besten tun? Wer kommt für die Reinigungskosten auf? Wie können Sie vorbeugen?

Tipps zur Vorbeugung

Ist erst ein Graffiti auf der Hauswand, kommen schnell weitere Bemalungen hinzu.

  • Sofortige Entfernung illegaler GraffitiSofortige Beseitigung der illegalen Graffiti nimmt den Sprayern den Reiz. Ein Graffiti kann nur seine erhoffte Wirkung erzielen, wenn es von möglichst vielen Bewunderern gesehen wird.

  • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind keine Einladung für Sprayer.

  • FassadenbegrünungEine Fassadenbegrünung kann vor unerwünschten Graffiti schützen.

  • Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen nicht nur vor Sprayern.

  • Zugang zu gefährdeten Objekten kann durch geeignete Zaunanlagen erschwert werden.

  • Legales GraffitiSie können Ihre Wände auch mit einem legalen Graffiti nach Ihren Vorstellungen gestalten lassen. Ein illegales Übersprühen ist danach unwahrscheinlich.

    Für die Vermittlung eines legalen Graffiti-Sprühers wenden Sie sich bitte an
    Frank Ahlmann
    Stadt Münster
    ORDNUNGSAMT
    Graffiti-Koordination
    Klemensstr. 10
    48143 Münster
    Tel.: 0251 / 492 - 3222
    E-Mail: Ahlmann@stadt-muenster.de


  • Sprayer werden durch Videoüberwachung mit digitaler Aufschaltung an private Sicherheitsdienstleister verunsichert.

  • Inzwischen können Sie im Vorfeld auch eine Gebäudeversicherung mit einem Schutz vor Graffiti-Schäden abschließen. Erkundigen Sie sich bei Versicherungsunternehmen nach den Konditionen.

Diese Tipps sind kein Garant für den absoluten Schutz vor illegalen Graffiti, helfen aber den Anreiz zum Sprayen zu verringern.

Für weitere Fragen zur Vorbeugung wenden Sie sich an das
Polizeipräsidium Münster
Kommissariat Vorbeugung
Herr Höltker
Tel.: 0251 / 275 3115

Melden Sie Sprayer: Notruf 110
Wählen Sie 110Wenn Sie einen Graffiti-Sprayer beim illegalen Sprayen beobachten, sollten Sie sofort die Notrufnummer der Polizei 110 anrufen und die Tat melden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an das
Polizeipräsidium Münster
Tel.:
0251 / 275 - 0

Erstatten Sie Strafanzeige
Erstatten Sie StrafanzeigeDie Polizei greift bei der Sachbearbeitung auf eine Datenbank zurück, in der die Sprayersignaturen gespeichert sind und ausgewertet werden. Dadurch wird die Zuordnung von Straftatenserien möglich.
  1. Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung mit Datum und Uhrzeit, wann das Graffiti aufgebracht wurde.

  2. Fotografieren Sie das Graffiti. Zur Übersendung der Fotos können Sie auch die nachfolgende Adresse nutzen: ekgraffiti.muenster@polizei.nrw.de
    Nutzen Sie die hier aufgeführte EMail-Adresse nicht, wenn Sie die Polizei in Notfällen kontaktieren möchten! Wählen Sie dann 110!

  3. Erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung. Benutzen Sie dazu die zum Download bereitstehenden Formulare.
Wer zahlt die Kosten?
SchadensersatzDie Kosten für die Reinigung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Verzichten Sie aber nicht auf Ihren Schadensersatz!

Für die Kosten der Graffitibeseitigung können Sie als Geschädigter beim Amtsgericht einen Schuldtitel erwirken, mit dem Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz 30 Jahre lang gegenüber dem Sprayer durchsetzen können.

Prüfen Sie auch die außergerichtliche Schadenswiedergutmachung durch den Täter-Opfer-Ausgleich.

Das Adhäsionsverfahrens bei Tätern ab 18 Jahren
AdhäsionsverfahrenDas Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Dieses Verfahren kommt dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen.

Wie wird das Adhäsionsverfahren eingeleitet?
Der Verletzte kann während des Strafverfahrens - auch schon vor der Hauptverhandlung - einen Antrag stellen, mit dem er seinen vermögensrechtlichen Anspruch geltend macht. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen, in der Hauptverhandlung kann er auch mündlich gestellt werden.

Der Antrag muss den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruch bezeichnen und soll auch Beweismittel enthalten. Der Verletzte kann seinen Antrag bis zur Urteilsverkündung zurücknehmen und eröffnet sich damit wieder die Möglichkeit, seinen Schadensersatzanspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen.

Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-AusgleichDer Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung.

Wie könnte eine Schadenswiedergutmachung aussehen?:

  • Durch Eigenleistung des Jugendlichen (z.B. Reinigung oder Überstreichen der Fläche) kann die Angelegenheit in Ordnung gebracht werden.

  • Durch Mithilfe oder unter fachlicher Anleitung (beim Streichen oder Reinigen), kann der Jugendliche den Schaden beheben.

  • Durch Zahlung der Reinigungskosten, die dem Hausbesitzer für die Beseitigung der Graffiti entstanden sind.

Nährere Informationen zum TOA erhalten Sie hier ...

Steuerbonus für Graffiti-Entfernung
Steuerbonus für Graffiti-EntfernungDer Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat den Flyer "Steuerbonus" neu aufgelegt. Er informiert über Voraussetzungen, zu erbringende Nachweise und Höhe des Steuerbonus auf Handwerksleistungen und fasst die wichtigsten Details für Betriebe und Kunden knapp und verständlich zusammen.

Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer für die fachgerechte Graffiti-Beseitigung werden als Instandhaltungskosten anerkannt und mit einem Steuerbonus berücksichtigt.

Reinigung durch Fachfirmen
Film der OPSG zur Entfernung von GraffitiJe nach Untergrund und Farbe kann es schwierig sein, das Graffiti zu entfernen, ohne den Untergrund zu beschädigen.

Die Reinigungsverfahren sind in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden. Daher lohnt es sich oft eine Fachfirma mit der Reinigung zu beauftragen - sie ist am besten in der Lage, Graffiti substanzschonend zu entfernen.

In Münster haben sich verschiedene Fachfirmen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Diese Firmen garantieren, Graffiti mit modernen Reinigungsmethoden innerhalb von 48 Stunden von Klinker, Glas, Beton, Putz- oder Sandsteinuntergründen umweltfreundlich zu entfernen.

Die Maler- und Lackiererinnung ist Partner der OPSG. Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 0251/520 08 17.

Selber reinigen ...
Graffiti sofort überstreichen!Wer seine Fassade selber säubern möchte, sollte sich beim Tiefbauamt beraten lassen. Eine Reinigung muss vorher dem Amt mitgeteilt werden, da die Reinigungsmittel auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden müssen.

Wir halten wichtige Informationen des Tiefbauamtes zur Graffitientfernung für Sie bereit.

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