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| Download: OPSG Flyer |
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Verfügt Ihre Schule über einen Internetzugang oder sogar über eine eigene Homepage? Dann nutzen Sie doch unser Informationsangebot, um Schüler auf die Gefahren des illegalen Graffiti aufmerksam zu machen.
Schalten Sie einen Link zu www.graffiti-muenster.de. Hierzu können Sie unsere Werbebanner nutzen.
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In Münster gibt es Wände, auf denen Graffiti legal gemalt werden können.
Wir bieten Infos zu legalen Wänden in Münster ...
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Buchtipp: Graffiti - Problem oder Kultur
Graffiti ist überall. Von den einen als Kunst gepriesen, von anderen als Vandalismus gebrandmarkt, vermitteln Graffiti vor allem das Lebens- gefühl der Hip Hop-Generation.
Angela Schmidt, Mitinitiatorin eines Projektes zur Schadensregulierung, und Michael Irion, PR-Berater, erzählen mitreißend und einfühlsam die Geschichte einer Dortmunder Graffiti-Crew. Erstmals kommen in diesem Buch alle Betroffenen zu Wort:
- Jugendliche Sprayer geben Auskunft über das Innenleben der Szene.
- Ratlose Eltern und Pädagogen schildern ihr Unvermögen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
- Juristen und Polizeibeamte berichten vom alltäglichen Umgang mit Graffiti-Straftätern.
- Resignierte Geschädigte geben ihrer Hoffnung auf Wiedergutmachung Ausdruck.
"Graffiti - Problem oder Kultur" stellt konkrete Handlungsmodelle zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung vor - sowohl für Eltern wie für Sozialarbeiter, Juristen, Polizeibeamte und die Geschädigten.
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Graffiti - Problem oder Kultur
Modelle zur Verständigung
Geschädigte - Sprayer - Behörden
ISBN: 3-89530-051-9
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time4teen.de ist eine Internetplattform der Polizei.
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Informationen für Eltern und Lehrer
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Beim illegalen Sprühen und Scratchen riskieren Jugendliche, dass sie straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Oft genug setzen sie sogar bei Sprühaktionen auf Brücken und Bahnanlagen ihre Gesundheit aufs Spiel. Für viele Eltern ist das Thema Graffiti daher Anlass zur Sorge.
Was reizt die Jugendlichen eigentlich an Graffiti? Mit welchen Konsequenzen müssen illegale Sprayer rechnen?
Antworten darauf sowie weitergehende Informationen und Anregungen finden Eltern und Lehrer auf dieser Seite.
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| Sprechen Sie mit Jugendlichen ... |
Normabweichendes Verhalten tritt bei Jugendlichen häufig auf. Diese Entwicklung gehört - in unterschiedlicher Ausprägung - zum Sozialisationsprozess und ist bei den meisten Jugendlichen eine vorübergehende Erscheinung.
Nicht jeder, der mit Spraydosen experimentiert, steht am Beginn einer kriminellen Laufbahn. Zwischen Sympathisanten, Gelegenheitssprayern und dem harten Kern der Graffiti-Szene liegt ein weites Feld, bei dem man differenzieren muss. Das Einstiegsalter der illegalen Sprayer liegt bei etwa 13 bis 14 Jahren.
Solange die Jugendlichen noch nicht zu stark mit der illegalen Graffitiszene verwurzelt sind, ist die Aufklärung über die Folgen und Gefahren besonders Erfolg versprechend!
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| Erkennungszeichen |
Woran erkennen Sie, dass Ihr Kind / Ihr Schüler zur Graffitiszene gehört?
- Starkes Interesse an Graffiti, Besitz von Graffiti-Magazinen oder DVD;
Besitz von zahlreichen Farbspraydosen;
- Besitz von Magneten, mit denen die "verräterischen Geräusche" der Metallkugeln in den Dosen verhindert werden (ein sicherer Hinweis für illegales Sprayen);
- Besitz von zahlreichen Sprühköpfen (sog. Caps);
- Besitz von Farbstiften, insbesondere mit breiten Aufsätzen;
- Besitz von Gummihandschuhe mit Farbanhaftungen;
- Kleidung mit Farbanhftung und Farbgeruch;
- Steine, Nothämmer, Glasschneider und andere scharfkantige Gegenstände werden benutzt, um Graffiti in Glasscheiben anzubringen (sog. Scratching);
- In Büchern (sog. Blackbooks) werden Wandbilder vor dem Sprühen skizziert. Auch werden in den Büchern Skizzen von den Stars der Szene gesammelt, ähnlich einem Autogramm.
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| Tipps für Eltern |
Bei illegalen Graffiti liegt neben den strafrechtlichen Konsequenzen ein besonderes Problem in den hohen Schadensersatzansprüchen, die den Jugendlichen ihren Start ins Erwachsenenleben schwer machen.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegale Graffiti sprüht - oder wenn Sie es bereits wissen?
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| Tipps für Lehrer |
Schule kann gezielt durch Informationen, Gespräche und Aktionen zur Prävention beitragen. Denn frühzeitiges Handeln kann junge Menschen davor schützen, sich unwissend oder naiv in existentielle Problemsituationen zu steuern.
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| Präventionstipp für Lehrer |
Das von Pädagogen und den Polizeien entwickelte Programm "Abseits?!" setzt sich mit sozialer Kompetenz und Formen der Gewalt auseinander. Aber auch das Thema Graffiti wird hier thematisiert.
Das Medienpaket wurde für den Einsatz in Schulen entwickelt und besteht aus themenbezogenen Filmsequenzen, einem Begleitheft und Informationsblättern in verschiedenen Sprachen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet:
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| Sport im Verein |
Vereinssport leistet einen positiven Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen:
- Erleben von Grenzerfahrungen durch Sport
- Erhöhung von Beziehungs- und Teamfähigkeit
- Entwicklung von Verantwortungsgefühl und Rücksichtsnahme
- Entwicklung von Phantasie, Aktivität und Kreativität.
Begeistern Sie Ihr Kind für sportliche Erlebnisangebote in Münster.
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| Haften Eltern für ihre Kinder? |
"Eltern haften für ihre Kinder!" Dieser Hinweis ist auf vielen Baustellentafeln zu lesen. Viele, die dies gelesen haben, gehen daher davon aus, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden haften.
Das ist allerdings nicht richtig!
Bis zum 14. Lebensjahr gelten Kinder zwar als strafunmündig, aber bereits ab dem 7. Lebensjahr sind sie zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
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| Programme zur Schadenswiedergutmachung |
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gelten 30 Jahre gegenüber dem Täter.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bzw. die Schadenswiedergutmachung ist eine Chance, um eine strafrechtliche Verurteilung zu verhindern und hohe Schadensersatzforderungen zu minimieren.
Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Vor allen Dingen aber muss der Jugendliche rechtzeitig aktiv mitwirken.
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| Jugendgerichtshilfe der Stadt Münster |
Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, beispielsweise gesprayt haben, ist die Jugend(gerichts)hilfe gefragt. Die Bezirkssozialarbeiter sind in der Regel die erste Anlaufstelle. Sind eine vertiefende Beratung und weitere begleitende Hilfen gewünscht und erforderlich, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schwerpunktsachgebietes Jugendgerichtshilfe bereit und bieten:
- sozialpädagogische Gruppenarbeit mit gefährdeten und straffälligen Jugendlichen und jungen Heranwachsenden im Stadtteil
- Projekte mit Sprayern
- sozialpädagogische Wochenenden als Alternative zum Freizeitarrest
- Konfliktschlichtung/Schadenswiedergutmachung zwischen Täter und Opfer (Täter-Opfer-Ausgleich)
Unsere Gespräche sind vertraulich, auf Wunsch beraten wir auch anonym.
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