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Die OPSG im Dialog

Fachbeitrag
Interview mit Prof. Dr. Schwind | 22.06.2004

Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind ist Universitäts-Professor (em.) für Kriminologie, Strafvollzug und Kriminalpolitik an der Ruhr-Universität Bochum, seit 1997 auch Honorarprofessor an der Universität Osnabrück und früherer Justizminister des Landes Niedersachsens.

Im Interview mit Günter Kuhr/BPOL Münster spricht er über die Chancen und Grenzen der Strafverfolgung und über die Kriminalprävention als gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

OPSG: Das illegale Graffiti belastet seit Jahren die Kassen der Städte und Kommunen, aber auch der privaten Hauseigentümer. Daher werden häufig Forderungen nach einer Verschärfung von Strafen gegen die zumeist jugendlichen Sprayer gestellt. Wie kann man das Problem in den Griff bekommen?

Prof. Dr. Schwind: Graffiti richten nicht nur oft erhebliche materielle Schäden an, sondern beeinträchtigen auch die Lebensqualität und – wie die Forschung (auch meine eigene) – gezeigt hat, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Es handelt sich deshalb um keine Bagatelle, die man leicht abtun könnte. Gleichwohl ist das Problem schwer in den Griff zu bekommen, weil Sprayer bei Dunkelheit losziehen, nämlich dann, wenn die Straßen leer sind und deshalb die Entdeckungsgefahr gering ist. Erfahrungsgemäß sind die Täter, wenn sie jugendlich sind, vielen Schülern bekannt. Diese müsste man zur Mitarbeit bei der Fahndung motivieren. Außerdem könnten in Bezug auf überführte Täter hohe Schadensersatzleistungen abschreckend wirken, wenn sie publik gemacht werden. Das gilt auch für Strafen. Daher begrüße ich Projekte, wie die Prävention im Internet. Hier können (potentielle) Täter Inhalte anonym aufrufen und sich über straf- und zivilrechtliche Folgen informieren. Darüber hinaus können Informationen für Eltern, Lehrer und Geschädigte angeboten werden.

OPSG: Kann eine verschärfte Strafverfolgung die Jugendkriminalität eindämmen?

Prof. Dr. Schwind: Grundsätzlich bewirken die Strafandrohungen des Strafgesetzbuches wenig, weil Straftäter vor der Tat in der Regel nicht ins Strafgesetzbuch hineinsehen, sondern sich eher am Misserfolgsrisiko, am Risiko, gefasst und verurteilt zu werden, orientieren.

Wenn mit „verschärfter Strafverfolgung“ gemeint ist, dass das Misserfolgsrisiko erhöht wird, dann ist dieser Ansatz daher nicht falsch. Wenn (jugendliche) Straftäter das Gefühl haben, zum Beispiel beim Ladendiebstahl, doch nicht gefasst zu werden, entwickelt sich der so genannte „Wiederholungseffekt des erfolgreichen Täters“: der Täter wiederholt das Delikt, wird also rückfällig.

OPSG: Sehen Sie die Gefahr, dass sich Jugendliche an einer milden Sanktionspraxis orientieren und Straftaten unter dem Aspekt eines „kalkulierbaren Risikos“ begehen?

Prof. Dr. Schwind: Bei der Kriminalität, die Jugendliche begehen, handelt es sich eher um solche, die bei guter Gelegenheit und spontan verübt wird. Ein „kalkuliertes Risiko“ spielt aber im Rahmen der Bandenkriminalität, insbesondere beim Organisierten Verbrechen, eine Rolle.

OPSG: Die Polizei erfährt häufig erst durch die Strafanzeige vom delinquenten Verhalten Jugendlicher. Sie wird dann re-aktiv tätig. Welchen Stellenwert hat die Prävention als pro-aktives Handeln?

Prof. Dr. Schwind: Einen hohen Stellenwert – entsprechend der Volksweisheit: Vorbeugen ist besser als heilen. Die reaktive Intervention ist die naturgemäße Aufgabe der Polizei, die Prävention in Form der Vorbeugung wird inzwischen aber zusätzlich wahrgenommen, etwa durch ProPK, die „Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder“. Die Polizei wird unterstützt z.B. durch die „Deutsche Stiftung für Kriminalprävention und Straffälligenhilfe“ (DVS), das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) und die „Kriminologische Zentralstelle (KrimZ). Auch das „Europäische Zentrum für Kriminalprävention (EZK) spielt eine Rolle.

OPSG: Die Sozialarbeit setzt bereits bei den tieferen Ursachen der Delinquenz an, also an den Wurzeln des normabweichenden Verhaltens. Welche Bedeutung erhalten die Projekte der Jugendarbeit innerhalb der kommunalen Prävention?

Prof. Dr. Schwind: Städte und Kreise sind bereits aufgrund des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zur Jugendarbeit verpflichtet und damit auch zur entsprechenden Kriminalprävention. So befinden sich sozialpädagogische Familienarbeit, Streetwork, erlebnispädagogische Einzelfallhilfe usw. im Katalog der §§ 27 ff. KJHG, Domänen der Sozialarbeit. In diesem Rahmen darf auch das von mir initiierte PPS-Programm von Hannover erwähnt werden (Sozialarbeiter arbeiten unter einem Dach mit der Polizei zusammen), das am 01.09.2004 sein 25jähriges Bestehen feiert.

OPSG: Welchen Stellenwert nimmt die Schule als Präventionsraum ein?

Prof. Dr. Schwind: Einen strategischen, weil grundsätzlich alle Menschen über ihre Schulzeit zu erreichen sind. Welche Programme bzw. Aktivitäten es derzeitig gibt, kann man einem Band des WEISSEN RINGES entnehmen mit dem Titel: „Melzer/Schwind: Gewaltprävention in der Schule. Grundlagen – Praxismodelle Perspektiven, 2004“. Der Band erscheint vermutlich im Juli 2004. Darin beschrieben wird z.B. ein Programm, das unter Beteiligung der Polizei in Schleswig-Holstein eingesetzt wird: PIT (Prävention im Team).

OPSG: Welche grundlegenden Vorzüge der kommunalen Kriminalprävention sehen Sie bei der Bekämpfung von Kriminalitätsfeldern?

Prof. Dr. Schwind: Die institutionalisierte „Kommunale Kriminalprävention“ bzw. ihre Träger betrachten die Kriminalitätsbekämpfung als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ mit der man die Polizei nicht allein lassen darf. Was man tun kann, wird gemeinsam auf den Deutschen Präventionstagen diskutiert: man muss jedenfalls „das Rad nicht immer neu erfinden“. Der letzte (neunte) Präventionstag wurde (mit rund 1500 Teilnehmern) in Stuttgart durchgeführt, der zehnte wird (2005) in Hannover stattfinden. Schirmherren sind meist die Ministerpräsidenten der Gastländer, in Hannover wird es Ministerpräsident Christian Wulff sein, der als Mitglied des Stiftungsrates auch der DVS angehört, einem der maßgeblichen Träger der Präventionstage.

OPSG: Herzlichen Dank für das Interview.

Links zu den angesprochenen Institutionen:
  1. Deutsches Forum für Kriminalprävention
  2. Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder
  3. Kriminologische Zentralstelle
  4. Europäisches Zentrum für Kriminalprävention
  5. Weisser Ring
  6. Deutscher Präventionstag

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