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In der Rubrik Aktuelles halten wir aktuelle Themen aus Münster bereit.

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Buchtipp: Graffiti - Problem oder Kultur

Angela Schmidt, Mitinitiatorin eines Projektes zur Schadensregulierung, und Michael Irion, PR-Berater, erzählen mitreißend und einfühlsam die Geschichte einer Dortmunder Graffiti-Crew. Erstmals kommen in diesem Buch alle Betroffenen zu Wort:

  • Jugendliche Sprayer geben Auskunft über das Innenleben der Szene.

  • Ratlose Eltern und Pädagogen schildern ihr Unvermögen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.

  • Juristen und Polizeibeamte berichten vom alltäglichen Umgang mit Graffiti-Straftätern.

  • Resignierte Geschädigte geben ihrer Hoffnung auf Wiedergutmachung Ausdruck.

"Graffiti - Problem oder Kultur" stellt konkrete Handlungsmodelle zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung vor - sowohl für Eltern wie für Sozialarbeiter, Juristen, Polizeibeamte und die Geschädigten.

Was bedeutet eigentlich ...?

Infobox
Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktregelung. Mit Unterstützung eines unparteiischen Vermittlers oder einer Vermittlerin können die unmittelbar Beteiligten die Ursachen, Hintergründe und Folgen der Tat besprechen und eine Schadensregulierung bzw. Wiedergutmachung aushandeln. Für die Unterstützung mittelloser Beschuldigter stehen in vielen Städten ein Opferfonds zur Verfügung.

Die Teilnahme ist für alle Beteiligten - die Beschuldigten wie die Geschädigten - freiwillig und kostenlos. Eine wichtige Voraussetzung ist die Geständigkeit der Beschuldigten.

Alle Beteiligten an einem Verfahren können einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen: die Beschuldigten und die Geschädigten, die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Der Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.

Ansprechpartner in Münster
Beschuldigte und Geschädigte
Als Beschuldigte/r oder Geschädigte/r kann ich bei einem Täter-Opfer-Ausgleich:
  • in entspannter Atmosphäre mit einem neutralen Vermittler über die illegalen Graffiti, ihre Entstehung und ihre Folgen, also über den entstandenen Konflikt sprechen,

  • die andere Partei auf Wunsch auf "neutralem Boden" treffen,

  • gemeinsam eine Lösung des Konflikts suchen,

  • eine Wiedergutmachung finden, mit der beide Seiten einverstanden sind.
Wie verläuft ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Die Vermittlungsstelle erhält von den Beschuldigten oder den Geschädigten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, der Jugendgerichtshilfe, dem/der Rechtsanwältin oder der Bewährungshilfe die Anregung bzw. den Auftrag, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen.

Ein Vermittler oder eine Vermittlerin führt getrennte Einzelgespräche mit Beschuldigten und Geschädigten, um ihre Sicht der Tat nachzuvollziehen, ihre Vorschläge zur Wiedergutmachung zu klären und sie auf das mögliche Ausgleichsgespräch vorzubereiten.

Wenn die Konfliktbeteiligten zu einer persönlichen Begegnung bereit sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch im Beisein des Vermittlers bzw. der Vermittlerin statt. Es werden Hintergründe und Folgen der Tat besprochen und es kann eine Wiedergutmachung vereinbart werden.

Wenn ein Ausgleichsgespräch nicht gewünscht wird, kann auch eine Schadensregulierung über den Vermittler bzw. die Vermittlerin in Einzelgesprächen erfolgen.

Der Vermittler bzw. die Vermittlerin kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.

Die Vermittlungsstelle informiert die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen.

Schadensregulierung bzw. Wiedergutmachung
Geschädigte/r und Beschuldigte/r handeln gemeinsam eine Wiedergutmachung aus, die in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wird. Entscheidend ist hierbei die Zufriedenheit beider Seiten.

Beispiele für Wiedergutmachungen:

  • Der/Die Geschädigte nimmt eine persönliche Entschuldigung des bzw. der Beschuldigten an.

  • Die Beteiligten einigen sich auf eine symbolische Wiedergutmachung, z.B. ein Geschenk, eine Arbeitsleistung oder ähnliches.

  • Der entstandene Sachschaden wird durch Eigenleistung des/der Beschuldigten wieder in Ordnung gebracht.

  • Die Beteiligten einigen sich auf eine teilweise oder komplette Übernahme der Kosten, die durch die Beseitigung des Schadens bereits entstanden sind. Es ist dabei möglich, dass sich die Beteiligten auf Ratenzahlungen einigen, die durch den/die Beschuldigten geleistet werden können.
Opferfonds
Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs können in Münster Darlehen zur Entschädigung von Geschädigten vergeben werden. Die Mittel werden nach einer Ausgleichsvereinbarung zwischen Beschuldigten und Geschädigten direkt an den/die Geschädigten überwiesen.

Für die Darlehensvergabe wird ein Vertrag zwischen dem Trägerverein des Opferfonds, und dem Beschuldigten vereinbart. Die zinslosen Darlehen werden von den Beschuldigten zurückgezahlt oder über Sozialstunden abgearbeitet.

Zeitpunkt des Verfahrens
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich, also direkt nach einer Anzeige, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, vor einer Anklage oder wenn bereits Anklage erhoben ist oder gegebenenfalls auch nach einer Gerichtsverhandlung.

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