Logo: OPSG

Was steht eigentlich hinter den Begriffen ...?

Adhäsionsverfahren
Alter der Strafbarkeit
Bahnanlagen
Haftung der Eltern
Legale Projekte
Merkmale eines Sprayers
Polizeiliche Maßnahmen
Schuldtitel
Strafverfahren
Täter-Opfer-Ausgleich

Tatbeteiligung

Tipps für Eltern
Tipps für Lehrer
Was bedeutet eigentlich ...?

Infobox
Schuldtitel

Wenn der Schadensverursacher einwandfrei feststeht (z.B. nach einer Verurteilung), kann der Geschädigte ihn auffordern, die Beseitigungskosten zu ersetzen und mitteilen, im Fall der Nichtzahlung das Gericht einzuschalten.

Wird trotz dieser Aufforderung nicht gezahlt, kann der Geschädigte einen sog. Mahnbescheid erwirken. Formulare gibt es beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel.

Dieser Mahnbescheid wird vom Amtsgericht nach überschlägiger Prüfung gegen eine geringe Gebühr erlassen.

Damit hat der Geschädigte den vollstreckbaren Schuldtitel, mit dem er gegebenenfalls auch den Gerichtsvollzieher zur Eintreibung losschicken kann. Die Kosten dafür trägt ebenfalls der Schadensverursacher. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist nicht zwingend erforderlich.

30 Jahre gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher.

Wichtiger Hinweis:
Zitate von Gesetzestexten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden nur wesentliche bzw. für diesen Zweck wesentliche Inhalte zitiert.

Die Erklärung entspricht nicht der aktuellen Kommentierung, die durch juristische Instanzen festgelegt wurden. Sie dienen nur der oberflächlichen Erklärung von Gesetzestexten. Sie sind frei formuliert und sind in keinem Fall dazu geeignet als rechtliche Beratung verwendet zu werden.

copyright: OPSG Münster