
Schuldtitel
Wenn der Schadensverursacher einwandfrei feststeht (z.B. nach einer Verurteilung), kann der Geschädigte ihn auffordern, die Beseitigungskosten zu ersetzen und mitteilen, im Fall der Nichtzahlung das Gericht einzuschalten.
Wird trotz dieser Aufforderung nicht gezahlt, kann der Geschädigte einen sog. Mahnbescheid erwirken. Formulare gibt es beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel.
Dieser Mahnbescheid wird vom Amtsgericht nach überschlägiger Prüfung gegen eine geringe Gebühr erlassen.
Damit hat der Geschädigte den vollstreckbaren Schuldtitel, mit dem er gegebenenfalls auch den Gerichtsvollzieher zur Eintreibung losschicken kann. Die Kosten dafür trägt ebenfalls der Schadensverursacher. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist nicht zwingend erforderlich.
30 Jahre gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher.
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