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In der Rubrik Aktuelles halten wir aktuelle Themen aus Münster bereit.
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Buchtipp: Graffiti - Problem oder Kultur
Angela Schmidt, Mitinitiatorin eines Projektes zur Schadensregulierung, und Michael Irion, PR-Berater, erzählen mitreißend und einfühlsam die Geschichte einer Dortmunder Graffiti-Crew. Erstmals kommen in diesem Buch alle Betroffenen zu Wort:
- Jugendliche Sprayer geben Auskunft über das Innenleben der Szene.
- Ratlose Eltern und Pädagogen schildern ihr Unvermögen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
- Juristen und Polizeibeamte berichten vom alltäglichen Umgang mit Graffiti-Straftätern.
- Resignierte Geschädigte geben ihrer Hoffnung auf Wiedergutmachung Ausdruck.
"Graffiti - Problem oder Kultur" stellt konkrete Handlungsmodelle zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung vor - sowohl für Eltern wie für Sozialarbeiter, Juristen, Polizeibeamte und die Geschädigten.
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Was bedeutet eigentlich ...?
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Polizeiliche Maßnahmen
| Wer beim illegalen Sprayen oder Scratchen erwischt oder im Nachhinein ermittelt wird, muss mit einer Reihe von polizeilichen Maßnahmen rechnen.
Doch auch wer nicht als Sprayer am Graffiti beteiligt ist, sondern z.B. "nur" Schmiere steht, kann sich strafbar machen.
Diese nachfolgend beispielhaft aufgelisteten polizeilichen Maßnahmen können im Einzelfall von einem Polizeibeamten gegen einen Tatverdächtigen durchgeführt werden.
Das Ziel dieser Ermittlungen ist jedoch nicht nur der Tatnachweis. Die Polizei prüft in jedem Einzelfall auch, ob es Möglichkeiten gibt, die Strafe abzuwenden oder zu mildern. Gesetzlich festgeschrieben ist der Täter-Opfer-Ausgleich bzw. die Schadenswiedergutmachung. Insbesondere im Jugendstrafrecht gilt das Prinzip: Erziehung statt Bestrafung.
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| Täterschaft und Teilnahme |
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§ 25 StGB ( Täterschaft )
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Tat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft ( Mittäter )
§ 27 StGB ( Beihilfe )
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter.
Was bedeutet das ?
Wer sein TAG sprüht begeht eine Sachbeschädigung. Sprühen mehrere gemeinschaftlich, wird jeder wie ein einzeln handelnder Täter bestraft.
Wer "Schmiere steht", beim Klettern auf Gebäude oder Mauern hilft oder sonst die Sachbeschädigung erst ermöglicht, macht sich im Sinne der Beihilfe strafbar.
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| Identitätsfeststellung |
§ 163 b StPO ( Feststellung der Identität )
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.
(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist.
Was bedeutet das?
Der Staatsanwalt oder jeder Polizeibeamte kann die Personalien von demjenigen feststellen, der einer Straftat verdächtig ist oder zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann.
Personalien im Sinne des Gesetzes sind unter anderem:
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnanschrift mit Ort und Straße
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es erforderlich sein, die Person mit zur Polizeidienststelle zu nehmen und dort festzuhalten, bis die Person feststeht.
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| Vorläufige Festnahme |
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§ 127 StPO ( vorläufige Festnahme )
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen, oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1 StPO.
Was bedeutet das ?
Nicht nur Polizeibeamte können einen erwischten Straftäter festhalten. Jedermann hat das Recht einen Tatverdächtigen ohne richterliche Anordnung festzuhalten bis seine Identität feststeht.
Sollten zusätzlich Gründe für einen Haftbefehl vorliegen, kann die freiheitsentziehende Maßnahme über den Zeitpunkt der Identitätsfeststellung hinaus Aufrecht erhalten werden.
>>> siehe auch unter Identitätsfeststellung
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| Durchsuchung der Person | Wohnung |
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§ 102 StPO ( Durchsuchung beim Verdächtigen )
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass durch die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
§ 103 StPO ( Durchsuchung bei anderen Personen )
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache, sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet...
Was bedeutet das ?
Sind für die Beweisführung Gegenstände erforderlich und es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sie in den Räumen des Täters zu finden sind, können diese Räume durchsucht werden. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen auch Räume der Schule, von Freunden oder Crew-Mitgliedern durchsucht werden.
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| Beschlagnahme von Beweismitteln |
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§ 94 StPO ( Gegenstand der Beschlagnahme )
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder auf andere Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.
Was bedeutet das ?
Alle zur Tat benutzten Gegenstände können Beweismittel sein und den Täter überführen.
Die Gegenstände werden solange amtlich verwahrt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Ob die Gegenstände anschließend an den Besitzer herausgegeben werden, wird gesondert geprüft.
>>> siehe auch unter Einziehung
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| Beschlagnahme von Einziehungsgegenständen |
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§ 74 StGB ( Voraussetzung der Einziehung )
Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
§ 74 e StGB ( Wirkung der Einziehung )
Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über.
Was bedeutet das ?
Ohne Spraydose, Eddingstift oder andere Untensilien kann kein Graffiti gemalt werden. Somit unterliegen die benutzten Sachen der Einziehung und werden nach der Beschlagnahme unter bestimmten Voraussetzungen nicht wieder herausgegeben und vernichtet.
Ebenso kann der Führerschein eingezogen werden, wenn der Täter ein Kraftfahrzeug zur Fahrt zum Tatort benutzt hat.
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| Vernehmung |
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§ 136 StPO ( Erste Vernehmung )
(1)...dem Beschuldigten steht es nach dem Gesetz frei, sich zu seiner Beschuldigung zu äußern...
(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Was bedeutet das ?
Jeder Beschuldigte hat das Recht seine Aussage zu verweigern.
Manchmal ist es allerdings besser, die Tatsachen zuzugeben, da dann schon im Vorfeld eine außergerichtliche Wiedergutmachung des Schadens möglich ist, die in der Regel bei Jugendlichen und Heranwachsenden die Einstellung des Strafverfahrens zur Folge hat.
Ein Rechtsanwalt kann in rechtlichen Angelegenheiten beraten. Allerdings fallen grundsätzlich zusätzliche Kosten an. Ein Gespräch mit Eltern oder einem/r Sozialarbeiter/In des Jugendamtes kann hilfreich sein.
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| Erkennungsdienstliche Behandlung |
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§ 81 b StPO ( Lichtbilder und Fingerabdrücke )
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
§ 14 PolG ( Erkennungdienstliche Maßnahmen )
(1) Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen, wenn ...
2. das zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Tat begangen zu haben, die mit Strafe bedroht ist und wegen seiner Art und Ausführung der Tat die Gefahr der Wiederholung besteht...
Was bedeutet das ?
Standardmäßig werden Lichtbilder und Fingerabdrücke genommen, sie dienen zum einen der Beweisführung in einem laufenden Strafverfahren zum anderen der Beweisführung oder Vorbeugung in zukünftigen Strafverfahren.
Falls erforderlich, können in Einzelfällen auch andere Körpermaße /- eigenschaften oder individuelle Erkennungsmerkmale festgestellt werden.
Das können Lichtbilder, Beschreibungen, DNA - Proben oder ähnliches sein.
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Wichtiger Hinweis:
Zitate von Gesetzestexten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden nur wesentliche bzw. für diesen Zweck wesentliche Inhalte zitiert.
Die Erklärung entspricht nicht der aktuellen Kommentierung, die durch juristische Instanzen festgelegt wurden. Sie dienen nur der oberflächlichen Erklärung von Gesetzestexten. Sie sind frei formuliert und sind in keinem Fall dazu geeignet als rechtliche Beratung verwendet zu werden.
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