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Aktuelles
Aktuelle Informationen zum Thema Graffiti in Münster halten wir unserer Rubrik Aktuelles bereit...
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Tipps für Eltern

Infobox
Tipps für Eltern

  1. Suchen Sie ein Gespräch mit Ihrem Kind, das von Vertrauen und Respekt geprägt ist.

  2. Setzen Sie sich mit dem Thema Graffiti auseinander. Hinweise dafür finden Sie in unserer Rubrik "Graffiti". Denken Sie einmal über Ihre Jugend nach und über die Frage, ob Ihre Probleme von den Erwachsenen immer ernst genommen wurden. Haben Sie alle Grenzen, die Ihnen gesetzt wurden, akzeptiert ...?

  3. Klären Sie Ihr Kind über die Folgen des illegalen Graffiti auf (Schadensersatzansprüche - Straftaten). Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten von Jugendamt oder Polizei.

  4. Schützen Sie Ihr Kind nicht vor unangenehmen Entdeckungen. Besprechen Sie Probleme mit Ihrem Kind.

  5. Durchsuchen Sie nicht einfach das Zimmer Ihres Kindes. Ihr Kind braucht eine Intimsphäre!

  6. Eltern sollten wissen, wo Ihre Kinder übernachten. Die Jugendlichen nutzen vor allem die Nachtzeiten für ihre illegalen Sprayaktionen.

  7. Wenn Sie Ihr Kind beim illegalen Sprayen erwischt haben, setzen Sie sich mit den Geschädigten zusammen und prüfen Sie die Möglichkeit einer Schadensregulierung. So kann eine strafrechtliche Verfolgung verhindert werden. Ein Gespräch zur richtigen Zeit kann Folgekosten ersparen. Bei einem Gespräch sollte Ihr Kind anwesend sein und sich beim Geschädigten entschuldigen. Verhandeln Sie mit dem Geschädigten erforderlichenfalls eine Ratenzahlung.

  8. Zeigen Sie Ihr Kind nicht bei der Polizei an, denn Sie verlieren sonst sein Vertrauen.

  9. Wenn Ihr Kind bereits eine Anzeige erhalten hat, wird Ihr Kind, sofern es strafmündig ist, als Beschuldigter im Strafverfahren vernommen. Jeder Beschuldigte hat das Recht seine Aussage zur Sache zu verweigern. Jedoch sollte bedacht werden, dass im Falle einer klaren Beweislage die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht möglich ist. In der Regel kommt es zur Einstellung des Strafverfahrens, wenn der jugendliche oder heranwachsende Täter geständig ist, denn so kann eine außergerichtliche Wiedergutmachung des Schadens bereits im Vorfeld geklärt werden.

  10. Viele Eltern übernehmen im Schadensfall die Kosten für ihre Kinder. In dem Falle sollten Sie mit ihrem Kind eine Abmachung über eine spürbare Beteiligung der Kosten (Taschengeld) oder einen Ausgleich in Form von Ersatzleistungen in Haus oder Garten treffen. Pädagogisch sinnvoll ist diese Abmachung nur bei einer konsequenten Einhaltung.

  11. Wenn sich Ihr Kind auch weiterhin für Graffiti interessiert, erkundigen Sie sich über legale Flächen zum Sprayen. Aber seien Sie weiterhin kritisch! Erkundigen Sie sich, wo Ihr Kind sprüht.

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