Logo: OPSG

Was steht eigentlich hinter den Begriffen ...?

Adhäsionsverfahren
Alter der Strafbarkeit
Bahnanlagen
Haftung der Eltern
Legale Projekte
Merkmale eines Sprayers
Polizeiliche Maßnahmen
Schuldtitel
Strafverfahren
Täter-Opfer-Ausgleich

Tatbeteiligung

Tipps für Eltern
Tipps für Lehrer
Aktuelles
Aktuelle Informationen zum Thema Graffiti in Münster halten wir unserer Rubrik Aktuelles bereit...

Für Betreiber von Internetseiten, die auf dieses Informationsangebot aufmerksam machen möchten, halten wir Werbebanner bereit.

> weiter

Gefahren auf Bahnanlagen

Infobox
Gefahren auf Bahnanlagen

Bahnanlagen stellen ein lebensgefährliches Risiko dar, vor allem für Personen, die keine Erfahrungen mit den besonderen Gefahrenpunkten besitzen.

Die Annahme, dass der Schienenverkehr dem Straßenverkehr ähnelt, ist grundsätzlich falsch!

  1. Die Oberleitung der Bahn steht unter einer Spannung von 15 000 Volt. Bei einer Annäherung von wenigen Metern kann der Strom "überspringen". Auch wenn Gegenstände berührt werden, die Kontakt zur Oberleitung haben, kann der Strom übergeleitet werden. Derartige Unfälle enden in der Regel tödlich.

  2. Züge fahren auf zweigleisigen Strecken nicht unbedingt auf der rechten Seite, wie im Straßenverkehr. Man nennt das Gleiswechselbetrieb.

  3. Durch unübersichtliche Weichenführungen - insbesondere auf Rangierbahnhöfen - ist der Fahrweg eines Zuges nicht einzuschätzen. Auf Rangierbahnhöfen werden Waggons auch Nachts häufig ohne Licht bewegt.

  4. Durch starken Wind oder durch eine Schneedecke auf den Gleisen werden Fahrgeräusche gedämmt und Züge erst "in letzter Sekunde" wahrgenommen.

  5. Gefahren auf BahnanlagenSchienen und Eisenbahnschwellen sind zum Teil äußerst rutschig und werden zur gefährlichen Stolperfalle. Wer mit dem Kopf auf eine Schiene schlägt, kann nicht nur verletzt werden, sondern auch das Bewusstsein verlieren.

  6. Der Lokführer kann nicht ausweichen!

  7. Der Sog eines vorbeifahrenden Zuges kann Personen unter den Zug reißen. Dies gilt insbesondere im Tunnel!

  8. Eine Weiche wird bei der Umstellung einen darin befindlichen Fuß zerquetschen.

  9. Wer die Sicherheitsabstände bei abgestellten Zügen nicht kennt, läuft Gefahr, durch Rangierbewegungen von einem Wagen erfasst zu werden.

  10. Der Bremsweg eines Zuges, der 100 km/h fährt, kann bis zu 1000 m betragen. Selbst wenn der Lokführer eine Person in mehreren hundert Meter auf den Gleisen erkennt, kann der Zug nicht mehr rechtszeitig abgebremst werden. Das kann zur tückischen Falle für jeden werden, der stürzt oder die Annäherung des Zuges nicht rechtzeitig bemerkt.

  11. In verschiedenen Städten wird der Strom über eine Stromschiene geführt, die sich am Boden unmittelbar am Gleisbett befindet. Die Stromabnehmer am Eisenbahnwaggon befinden sich auf Kniehöhe und können bei Berührung lebensgefährliche Restspannungen übertragen.

Die Aufzählung der Gefahrenpunkte ist nicht abschließend. Aufgrund der Gefahren ist das Betreten von Bahnanlagen für Unbefugte nicht gestattet und ist je nach den örtlichen Umständen strafbar oder stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

copyright: OPSG Münster